Die Norm GW 2002 als Geschäftsgrundlage

Als Mitglied des BVfK (seit 2000) unterstützen wir die vom BVfk aufgestellte Norm GW 2002. Diese definiert die Abwicklung von Handelsgeschäften mit Kraftfahrzeugen. Dabei werden sowohl die Verbrauchererwartung, als auch die gängige Rechtsprechung berücksichtigt.

Im Folgenden haben wir die wesentlichen Punkte der Norm GW 2002 des Bundesverbandes freier KFZ-Händler für Sie zusammengestellt:

1. Der 20-Punkte-Check
Jedes bei uns angebotene Fahrzeug wird ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine 20-Punkte-Liste bei.

2. Gewährleistung
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Im Auszeichnungspreis enthalten ist bei garantiefähigen Fahrzeugen (s. Garantiebedingungen) darüber hinaus eine bis zu 6 Monaten dauernde kostenlose Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die gegen geringen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann.

3. Mobilität
Für die ersten 4 Wochen nach Kauf gewähren wir Mobilitätsgarantie:
Während Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

4. Wartung, Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzen 12 Monate geschehen, erhält Ihr Fahrzeug vor Übergabe eine Inspektion mit Ölwechsel. Die letzte HU sowie die AU sind nicht älter als 12 Monate.

5. Service
Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf.
Durch unsere eigene, bzw. uns angeschlossene Fachwerkstätten können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kosten-günstig und kompetent in Anspruch nehmen:
Wartung und Inspektion, Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen und Fahrzeugpflege.

6. Gutachten
Gegen Zahlung von EUR 40,- lassen wir für Sie von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten über den Fahrzeugzustand anfertigen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Mängel offenbar, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

7. Schiedsstellen
Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an eine neutrale Schiedsstelle des BVfK wenden. Hier finden Sie kompetente Hilfe, wenn sich einmal keine Einigung herstellen lässt.

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